Silberbach – Münze, Maße & Handel

Münz- und Prägerecht

Der Stadt Silberbach wurde das Münzrecht durch Fürst Sha´gal aus dem Hause Sho´ran verliehen. Dadurch strömte der Reichtum fast wie der silberne Bach selbst in die Stadt hinein. Der Stadtkämmerei kam dadurch große Bedeutung bei: Die Befugnisse der Münzprägung und das Geldwesen im gesamten Fürstentum zu regeln und zu reglementieren.

Es galt viele Dinge für das Fürstentum in Einklang zu bringen. Nach etlichen Treffen der Stadtkämmerer einigte man sich auf die folgenden, für das gesamte Fürstentum gültigen Regelungen, den „Silberbacher Statut“:

  • Im Fürstentume Silberbach soll fortan die Zahlung in klingend Münze festgehalten sein.
  • Ringsumher sollen Münzen aus geprägtem Kupfer, Silber und Gold verwendet werden.
  • Der Dukat – die Goldmünze – hat den Wert von vier Silberlingen oder zwei Talern.
  • Der Taler – die Groß-Silbermünze – hat den Wert von zwei Silberlingen.
  • Der Silberling – die Silbermünze – hat den Wert von sechs Klimper.
  • Der Klimper – die Kupfermünze – stellt den niedrigsten Wert dar und ist das gängigste Zahlungsmittel im Fürstentum. Bekannt auch als „Klimpergeld“.

Gewichte, Längen und weitere Maßeinheiten

Mit dem Münzrecht ergab sich zwangsläufig die Frage nach der Gewichtung. Nicht nur für die Münzen, sondern allgemein auch für die Einstufung aller im Fürstentum gehandelten Güter.

Für jegliche Münzen und alle weitere Handelsgüter gilt im gesamten Fürstenrum:

GewichtFlächen
1 Gran(40 mg)1 Rechtspann(20 x 20 cm)
1 Karat(200 mg)1 Rechtschritt(1 m²)
1 Skrupel(1 g)1 Platz(625 m² [25 x 25 m])
1 Unze(25 g)1 Morgen(ca. 3.000 m²)
1 Stein(1 kg)1 Acker(1 ha)
1 Sack(100 kg)1 Rechtmeile(1 km²)
1 Quader(1.000 kg)1 Land(4 km²)
LängenVolumen
1 Halbfinger(1 cm)1 Hohlfinger(8 ml)
1 Finger(2 cm)1 Schank(0,2 l)
1 Span(20 cm)1 Maß(0,7 l)
1 Schritt(1 m)1 Urn(7 l)
1 Faden(2 m Tiefe)1 Faß(70 l)
1 Lot(10 m Tiefe)1 Ox(700 l)
1 Meile(1 km)1 Raumschritt(1 m³)
1 Tagesreise(20 km)

Handelsgüter im Fürstentum

Durch das Land und die See finden sich im Fürstentum zumeist die zu erwartenden Handelsgüter. Als da sind:

  • Holz von verschiedenen Laub- und Nadelbäumen
  • Stein- und Holzkohle
  • Steine vom Steinbruch
  • Torf und Ton
  • Klein- und Großwild wie Feldhasen, Biber, Hirsche und Wildschweine
  • Fisch- und Meeresfrüchte
  • Wildvögel wie Gänse, Enten, Fasane und Truthähne
  • Nutztiere wie Pferde, Ziegen, Mastvieh und Schafe
  • Hanf
  • Flachs
  • Waldfrüchte wie Pilze, Beeren
  • Gewürze
  • Wolle und Tuch
  • Segeltuch
  • Tau / Leinen
  • Korn wie Getreide, Hafer, Gerste, Roggen und Reis
  • Wald- und Wiesenhonig
  • Met und Wein
  • Pferde-, Ziegen-, Rinds- und Schafleder
  • Pfeile
  • Rüstungen
  • Handwaffen
  • Geschmiedetes aus Eisen, Blei, Zinn und Bronze
  • Eisen, Kupfer, Blei, Zinn, Salz und Schwefel

Handel von nah und fern

Auf den großen Marktplätzen der Städte kann den unwissenden Besucher die Fülle der angebotenen Waren tatsächlich erschlagen. Marktstände mit alle möglichen Güter, Essenzen und Leckereyen erstrecken sich so weit das Auge blicken kann. Überall ist die Luft erfüllt vom Wohlgeruch zubereiteter Speys und Gewürzen aus allen nur erdenklichen Ecken der Erdenscheibe. Eine Vielzahl an inländischer wie auch fremdländischer Handwerkskunst kann begutachtet und erworben werden.

All dies wurde größtenteils durch den Fernhandel der kürzlich angekommenen Solunterianer ermöglicht. Allein das Handelshaus der Sho´ran soll über 30 Handelskontore in den süd-, ost- und mittelländischen Reichen ihr Eigen nennen. Dadurch ergeben sich für so manchen Spekulanten bisher ungeahnte Handelsmöglichkeiten. Zentral ist der Handel innerhalb des Fürstentums in der Stadt Silberbach statuiert. Ein gewählter Stadtkämmerer verrichtet – samt seiner ganzen Schar an Bediensteten hierzu sein Werk im Forum des Kaufmannshauses unterhalb der Räume der Stadtkämmerey.  Im Forum ist es dem gewieften Händler oder wagemutigen Spekulanten gegeben, durch Beteiligungen an Handelsreisen oder gar -expeditionen sein eigen Reichtum zu mehren oder es – sofern die Götter dies von ihm verlangen – zur ewigen Ruh´ auf dem Grund des Meeres zu versenken.